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Stabilność i rozwój norm dotyczących wychowania dzieci w rodzinie w nauczaniu Kościoła przed Soborem Watykańskim II
Es geht zuerst um eine Antwort auf die Fragen, wie wesentlich die Erziehung der eigenen Kinder ist, welchen Einfluß sie auf die Gültigkeit einer Ehe hat, und welcher Umfang der Erziehung in allgemeinen und in der katholischer Erziehung in der Familie wesentlich ist. Weiter: welche Normen bezüglich der Erziehung sind stabil, welche haben sich entwickelt, und in welcher Richtung.Für die vorkonziliäre Kirchenlehre über Erziehung, war der Ausgangspunkt der „Codex Juris Canonici” von 1917. In der zweite Etappe sind die Enzikliken von Pius XI. „Divini Illius Magistri” und „Casti Connubii” für die ganze Kirche von grosser Wichtigkeit. Grosse Bedeutung haben auch die Urteile der S. Romana Rota, besonders die Teile „in iure”. Die Äusserungen in den Dokumenten der Polnischen Bischofskonferenz und des Primas von Polen können auch für andere Partikularkirchen wichtig sein,. Ein wirkliches Bild vom Bewußtsein der ganzen Kirche betreffend der Kindererziehung, gerade vor dem Beginn des II. Vat. Konzil, geben die zahlreichen Vorschläge der Problematik und den Regelungen die für das Konzil eingesandt wurden.In diesen drei Etappen der Entwicklung der Lehre der Kirche über die Kindererziehung werden besonders folgende Punkte analisiert: die Pflicht der Kindererziehung, der Umfang der elterlichen Pflichten und die Hilfe des Staats bei familiärer Kindererziehung. Die Schlußfolgerungen zeigen, wie stabil und stark die Lehre der Kirche über die elterliche Pflicht der Kindererziehung ist und wie wesentlich diese Aufgabe - auch für die Gültigkeit der Ehe - ist. Der Umfang der christlichen Erziehung ist immer breiter geworden, obwohl verschiedene Kontroversen in dieser Problematik sind. Aber schon seit den Vierzieger Jahren gibt es die Urteile der Romana Rota, die Ausschluß der religiösen Erziehung von katholischen Eltern als Nichtigkeitsgrund bei Eheschliessung anerkennen. Es wächst auch das Bewußtsein der notwendigen Hilfe des Staates bei der allgemeinen und christlichen Kindererziehung in der Familie.